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Wichtige Information für Eigentümer und Installateure zum Einbau und Wechsel von Absetzmengenzählern (Gartenwasserzähler) bzw. Zählern für eigene Wasserversorgungsanlagen ab 01.01.2020

Wie bereits in der Wasserzeitung Ausgabe 04/2019 veröffentlicht, informieren wir über die Veränderungen zum Einbau und Wechsel

von Absetzmengenzählern (Gartenwasserzählern)

bzw. den Zählern für eigene Wasserversorgungsanlagen.

 

Ab dem 01.01.2020 stellt grundsätzlich der WAV

den beauftragten Installateurunternehmen, 

die benötigten Messvorrichtungen

zum erstmaligen Einbau zur Verfügung.

 

Die vom WAV gestellten Zähler sind entsprechend

den technischen Regelungen beim Antragsteller einzubauen. Die Verplombung erfolgt durch den

Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz.

 

Die Eichfristen der vom WAV bereitgestellten Zähler werden von der Kundenabteilung des WAV überwacht. Den nachfolgenden Wechsel der Messvorrichtungen sowie die Verplombung übernehmen dann die

zuständigen Mitarbeiter des WAV Westniederlausitz.

 

Das Antragsformular steht Ihnen hier bzw. während der Öffnungszeiten beim WAV Westniederlausitz zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 01. Januar 2020

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