STANDROHRVERLEIH
Wasser Marsch!
Sie benötigen ein Standrohr zum Beispiel für größere Baumaßnahmen, zum Befüllen von Swimmingpools, für Abrissarbeiten (um Staubentwicklung zu vermeiden) oder bei Volksfesten?
Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der Kundenabrechnung erreichen Sie unter 03 53 22 - 51 10 85 und 03 53 22 - 51 10 88.
Hier können Sie sich nach vorheriger Abstimmung ein Standrohr ausleihen.
Folgendes bitten wir Sie zu beachten:
Bitte melden Sie den Bedarf eine Woche vor Beginn der Maßnahme an.
Die Kaution für das Standrohr beträgt 300,00 €, diese wird bei Abholung fällig.
Wir verleihen ausschließlich das Standrohr und den Schieberschlüssel, für Schläuche eventuelle Sicherungen im Straßenverkehr sind Sie eigenverantwortlich.
Nach erfolgter Rückgabe des ausgeliehenen Standrohres und evtl. Zubehörs, erhalten Sie die Abrechnung.
Für die Abholung und Rückgabe bitten wir unsere Öffnungszeiten zu beachten.
Die Standgebühr für den 1. bis einschließlich 10. Tag der Standzeit beträgt 20,00 € netto zzgl. 7 % Umsatzsteuer.
Die Standgebühr für jeden weiteren Kalendertag beträgt 2,00 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer.
Bemessungsgrundlage für die Standgebühr ist die in angefangenen vollen Tagen gemessene Dauer der Standzeit.
Für den Verbrauch des mittels Standrohr verbrauchten Wassers erhebt der Verband eine Mengengebühr. Die verbrauchte Menge in m³ wird an der am Standrohr angebrachten Messeinrichtung abgelesen.
Entsprechend der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung (GebS-WVS) beträgt der Verbrauchspreis für Trinkwasser aktuell 1,84 €/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer.
Wurde das Standrohr unbeschädigt zurückgegeben, wird die Sicherheitsleistung mit den entstandenen Gebühren verrechnet. Gegebenenfalls erfolgt die Erstattung eines Guthabens auf Ihr Bankkonto.