Zählerablesung
Für die Eingabe des Zählerstandes ist neben der Eingabe Ihrer Zählernummer
auch die Eingabe einer Zugangsnummer unbedingt erforderlich.
Diese Zugangsnummer wird Ihnen mit einem Benachrichtigungsschreiben
des WAV zugesandt.
Für den Fall, dass in Ihrem Ort der Zählerstand durch einen Beauftragten
des WAV Westniederlausitz abgelesen wird, erhalten Sie kein Benachrichtigungsschreiben.
Bitte beachten Sie, die Eingabefrist endet am 10.01.2025.
Hier werden Sie zur Eingabe weitergeleitet: